4 Beispiele zum Thema unbenannte Gefahren in der Gebäudeversicherung
Unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung
Immer wieder stellt sich natürlich die Frage, welche Leistungen benötige ich in der Gebäudeversicherung. So manche Leistung ist eher als Luxus zu betrachten, jedoch können andere Leistungen einen erheblichen Mehrwert bieten.
Übersicht
- Was sind unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung?
- Schadenbeispiele
- Vergleich Tarife unbenannte Gefahren
- Mein Tipp
Hierzu sind sicherlich die unbenannten Gefahren zu zählen, welche doch öfter mal als Schaden auftreten.
Was sind unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung?
Wie der Begriff schon so ein bisschen aussagt, sind es Gefahren, dementsprechend hieraus entstehende Schäden, welche nicht in den Versicherungsbedingungen benannt sind, egal ob positiv (eingeschlossen) oder negativ (ausgeschlossen) als Schadensursache.
Hierbei sollte man sich anschauen, wie eine Versicherung aufgebaut ist. In den Versicherungsbedingungen ist in der Regel immer aufgezählt (bis auf wenige Ausnahmen), was wie versichert ist.
Ein Beispiel aus den VGB2008
1. Versicherungsfall
a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte achen, die durch
aa) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
bb) Leitungswasser;
cc) Sturm, Hagel zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
b) Jede der Gefahrengruppen nach aa) – cc) kann auch einzeln versichert werden.
In den weiteren Abschnitten wird dann weiter definiert, was dann wie genau versichert ist.
Für Schäden aus nicht aufgeführten Ereignissen, also Gefahren, wird dann dementsprechend kein Schadensersatz geleistet. Hieraus resultiert öfters mal Ärger und Unverständnis, „wieso denn nun mein Schaden“ nicht gezahlt wird. Pauschal gesagt, es wird nur gezahlt was versichert ist, also in den Versicherungsbedingungen aufgezählt war.
Die Klausel oder Bedingungserweiterung „unbenannte Gefahren“ erweitert dann die bestehenden Bedingungen in der Regel um den Passus
sonstige, in den Versicherungsbedingungen und diesem Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich ein- oder ausgeschlossene, durch plötzliche Einwirkung von außen eintretende unbenannte Gefahren
Im Einzelnen kann die Formulierung eventuell etwas anders aussehen, aber der eigentliche Sinn sollte immer gleich sein.
Natürlich ist das keine Vollkasko Versicherung gegen alles, da man weiterhin die Bedingungen sehr genau lesen sollten, da vorher ausgeschlossen Gefahren weiterhin ausgeschlossen bleiben, aber niemand weiß, was letztendlich doch an unbekannten Ereignissen geschehen kann.
Schadenbeispiele
Diese Schadenbeispiele sind die von uns bisher erlebten und regulierten Schäden. Es kann so viele Beispiele geben, so kreativ kann man gar nicht sein. Sie wissen ja, erst hat man Pech, dann auch noch kein Glück.
Gesunkenes Grundwasser
Beginnen wir mit einem ganz aktuellen Schaden aus dem Jahr 2019, welchen wir gerade zusammen mit einem Mandanten gegenüber dem Versicherer regulieren.
Auf Grund der nun zwei Jahre dauernden Trockenheit ist der Grundwasserspiegel im Bereich des versicherten Gebäudes gesunken. Hierdurch kam es zu Setzungen des ca. 20 Jahren alten Gebäudes und in der Folge Risse in den Wänden und Bodenbelägen. Im Gegensatz zum ausgeschlossenen Bergbau Risiko, ist dieses eine über die unbenannten Gefahren versicherte Gefahr, bzw. Schadensbild.
Eindringendes Regenwasser
Ein häufiges Schadensbild, welches über die unbenannten Gefahren meistens versichert ist (ja, es kommt immer wieder auf die einzelnen Bedingungen an, alle sind mir leider nicht bekannt), ist eindringendes Wasser ohne äußerlichen Schaden. Wenn zum Beispiel der Sturm bei einem älteren Gebäude Regenwasser durch die Fugen der Dachziegel drückt und hierdurch Decken nässt.
Ein anderes Beispiel ist, wenn im Rahmen eines Sturms Regenwasser durch Mauerritzen oder Belüftungsschlitze ins Gebäude drückt, ohne diese jedoch beschädigt zu haben.
Wildtiere im Haus
Wildschweine im Wohnzimmer, dieses ist wirklich geschehen, sind gleichfalls eine unbenannte Gefahr und der daraus resultierende Schaden, einerseits am Gebäude, andererseits auch am Hausrat. Schäden durch Wildschweine sind ansonsten keine versicherte Gefahr, ohne unbenannte Gefahren.
Fallender Schrank
Als letztes Beispiel nehmen wir den von der Wand fallenden Schrank, hier im Rahmen der Hausrat-Versicherung. Auch dieser Schaden ist eine unbenannte Gefahr.
Oftmals hat diese Schadensart oft mit Wasser zu tun. Wobei natürlich auch alle anderen möglichen noch nicht bekannten Fälle darüber gedeckt sein können, sofern diese vorher nicht schon ein- oder ausgeschlossen wurden, bzw. separat versicherbar sind, wie zum Beispiel Elementarschäden. Aber unserer Erfahrung nach, sind die Ausschlüsse in der Versicherungsbedingungen der All-Risk-Tarife/unbenannten Gefahren Tarife ziemlich deckungsgleich zu den „normalen“ am Markt erhältlichen Tarife, so dass schon ein erheblicher Mehrwert besteht.
Gerade das Beispiel „Wildschweine im Wohnzimmer“ zeigt auf, dass diese einen größeren Schaden anrichten können, aber in den typischen Gebäude- und Hausratversicherungen nicht als Schadensauslöser aufgeführt sind.
Vergleich unbenannte Gefahren Tarife
Verkürzter Vergleich, jenseits der „normalen“ Leistungen in hochwertigen Gebäudeversicherungen
Berechnungsgrundlagen
120 qm Wohnfläche, 32479 Hille, Baujahr 2000.
Sielhorster VVaG | degenia | Konzept & Marketing | Rhion.digital | Condor | Interlloyd | |
Grobe Fahrlässigkeit | bis Versicherungssumme mitversichert | bis 500.000 Euro mitversichert | bis Versicherungssumme mitversichert | bis Versicherungssumme mitversichert | bis Versicherungssumme mitversichert | bis Versicherungssumme mitversichert |
Verletzung von Obliegenheiten | bis Versicherungssumme mitversichert | nicht versichert | bis 10.000 Euro mitversichert | nicht versichert | bis 10.000 Euro mitversichert | nicht versichert |
Verletzung von Sicherheitsvorschriften | bis Versicherungssumme mitversichert | nicht versichert | bis 10.000 Euro mitversichert | nicht versichert | bis 10.000 Euro mitversichert | nicht versichert |
Windstärkenregelung | ohne Mindestwindstärke | Windstärke 8 | ohne Mindestwindstärke | Windstärke 8 | Windstärke 8 | ohne Mindestwindstärke |
Allgefahrendeckung | mitversichert | mitversichert, SB 250 Euro | mitversichert | mitversichert, SB 250 Euro | mitversichert | mitversichert, SB 10% des Schadens, mind. 1.000 Euro |
Prämie | 353,15 Euro | 405,83 Euro | 378,61 Euro | 535,30 Euro | 672,01 Euro | 571,28 Euro |
Wie man sieht, gibt es auch im hochwertigen Bereich noch entscheidende Unterschiede. Gerade der Bereich Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften kann zu Problemen führen. Und vor allem muss eine gute Gebäudeversicherung nicht teuer sein.
Mein Tipp
Vergleicht eure Gebäudeversicherung mit den Möglichkeiten am Markt. Oftmals stellen ich fest, dass man für die gleiche oder eine geringere Prämie eine erheblich bessere Absicherung erhält. Ein Gebäude ist ein Vermögenswert, an welchem jedoch bei der Absicherung nicht an der falschen Stelle gespart werden sollte. Gut und günstig, das sollte euer Ziel sein.
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Bildquellen
- unbenannte Gefahren: mollyroselee / pixabay
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