Nachbesserungsbegleitschäden
Nachbesserungsbegleitschäden im Baugewerbe
Ein wichtiger und oftmals unterschätzter Punkt im Rahmen der Absicherung der Betriebshaftpflichtversicherung sind die Nachbesserungsbegleitschäden.
Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?
Ein langes Wort für eine einfache Sache. Ein Beispiel an Hand eines Elektrikers. Ein Elektrobetrieb verlegt Kabel und verputzt die Kabelschächte. Nach Abnahme treten Störungen auf. Die schadhaften Kabel müssen geortet und freigelegt werden. Zwischenzeitlich erfolgten bereits die Maler- und Fliesenarbeiten.
Die Fremdleistungen über das eigene Gewerk, also die Maler- und Fliesenarbeiten wären nun Nachbesserungsbegleitschäden.
Zuästzlich aber fordert der Bauherr eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Gleichermaßen tritt ein Schaden an der eigenen Leistung auf. Nehmen wir folgende Zahlen als Beispiel.
Makler- und Fliesenarbeiten: 85.000 Euro
Eigene Leistung für den Bereich: 42.000 Euro
Nutzungsausfall: 27.000 Euro
Wie sieht die Regulierung aus?
Inzwischen gibt es einige Verträge im Markt, welche den Nachbesserungsbegleitschaden regulieren. D.h. in diesen Fällen wird oftmals nur der Schaden in Höhe von 85.000 Euro reguliert. Prinzipiell ist der Schaden erheblich größer. Einmal die eigenen Leistungen, wie auch der Nutzungsausfall. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen hinsichtlich der Qualität der Versicherer und Tarife.
Hier sind gleichfalls recht günstige Tarife im Markt zu finden, welche auch die Schäden an der eigenen Leistung wie den Nutzungsausfall übernehmen, so dass anstatt der marktüblichen Regulierung von 85.000 Euro aus unserem Beispiel, der Gesamtschaden in Höhe von 154.000 Euro reguliert werden würde.
Dieses kann, gerade auch für etwas kleinere Betriebe, existenzielle Unterschiede bedeuten. Dahe, wie immer mein Rat, lassen Sie sich kompetent und unabhängig vom Fachmann beraten und betreuen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.