Wegfall des Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer in der Gebäudeversicherung
Wegfall des Regressverzichtsabkommens der Feuerversicherer zum 01.01.2018
Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer aus dem Jahr 1961 ist mit Wirkung zum 01.01.2018 beendet worden. Was bedeutet das im Allgemeinen für Gebäudeinhaber?
Bedeutung
Das Regressverzichtsabkommen sollte den Kunden einer Feuerversicherung im Falle eines Brandes davor schützen in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Dieses wäre geschehen, wenn der Brand des eigenen Gebäudes auf ein fremdes benachbartes Gebäude übergesprungen wäre. Hier hat bisher jede Gebäudeversicherung ihren Schaden am jeweils versicherten Gebäude selbst beglichen und kein Regress am Brandverursacher genommen.
Da nun aber jeder die Möglichkeit hat, sich gut und günstig im Rahmen einer Haftpflicht dagegen abzusichern, besteht in der heutigen Zeit keine Notwendigkeit mehr für dieses Abkommen zwischen den Feuerversicherern.
Wie nun absichern?
In der Gebäudeversicherung selber ändert sich für die versicherten Gebäude und Kunden nichts. Jedoch sollte der eigene Haftpflichtschutz oder Betriebshaftpflichtschutz überprüft werden.
Angeraten sind mindestens 5 Mio Euro Deckung. Sofern der Verdacht besteht, dass nebenstehende Gebäude einen noch höheren Wert haben können, hierzu zählen auch Architekten- und Planungskosten zum Beispiel, sollte man dementsprechend eine höhere Deckung wählen. Dieses kann vor allem im gewerblichen Bereich der Fall sein.
Des Weiteren sollte bedacht werden, dass durch die bei einem Brand entstehende Hitze Gebäude mit einer Entfernung von 20-50m dennoch schwer beschädigt werden können.
Daher, ob privat oder gewerblich, prüfen Sie ihre Haftpflichtversicherung auf eine ausreichende Deckung.