5 häufige Fragen zur Werkstattbindung in der KFZ Versicherung

5 häufige Fragen zur Werkstattbindung in der KFZ Versicherung

Heute ein paar Worte für euch zum Thema „Werkstattbindung in der KFZ Versicherung“, da diese Fragen doch immer wieder für Unsicherheit sorgen und aufkommen.

Also, komme ich mal zu den Fragen.

Muss ich denn nun immer in der Werkstatt XY meine Inspektion machen?

Nein, die Werkstattbindung in der KFZ Versicherung, eigentlich nur in der Kasko Versicherung, bindet mich nicht für normale Inspektionen an eine Werkstatt. Hier bin ich weiterhin völlig frei, wo ich mein Auto inspizieren oder normale Reparaturen (nicht durch einen selbst verschuldeten Kasko Unfall) durchführen lasse.

Ich habe einen Wildschaden, was nun?

Bei einem Wildschaden, heute oftmals Tierschaden, da das Wild eigentlich das Haarwild nach Bundesjagdgesetz ist, ist ein Teilkasko Schaden, wenn die Teilkasko versichert ist. Ja, dann muss man, wenn man Werkstattbindung vereinbart hat, in die vom Versicherer angebotene Werkstatt fahren.

Mir ist eine in das Auto gefahren und ich bin unschuldig, habe ich dann Werkstattbindung?

Wenn mir der Unfallgegner einen Haftpflichtschaden zufügt, steht mir als Geschädigtem die Wahl meiner Werkstatt völlig frei. Oftmals erlebe ich es aber, dass der Versicherer des Schädigers schnell anruft und versucht dieses im eigenen Sinne zu regeln. Hier kann ich nur davon abraten, wenn es mehr als ein Kleinschaden (in der Regel bis 1000 Euro) ist. Ein gelber Versicherer mit drei Buchstaben aus Bayern ist da oft sehr radikal dabei und versucht es oftmals so wirken zu lassen, als ob es Pflicht wäre. Nein. Bei jedem größeren Schaden empfehle ich auch, sich anwaltlich beraten und notfalls vertreten zu lassen.

Macht denn eine Werkstattbindung in der KFZ Versicherung Sinn?

Wie immer im Leben, es kommt darauf an, was dir wichtig ist und wie du vertraglich aufgestellt bist. Hast du ein Leasing Fahrzeug, wird der Leasinggeber fast immer darauf bestehen, dass du im Schadensfall eine Vertragswerkstatt aufsuchst. In diesem Fall solltest und darfst du meist keine Werkstattbindung vereinbaren.

Der Wagen gehört dir? Egal ob finanziert oder bar gekauft. Dann steht es dir frei. Man kann doch gut Prämie sparen, fast immer reparieren die die gleichen Werkstätten, die auch für den Vertragshändler lackieren und instandsetzen. Gibt nur noch wenige Vertragswerkstätten, die Lackierung und Schadeninstandsetzung selber im größeren Rahmen durchführen.

Wie ist es bei einem Glasschaden, entfällt da mein Selbstbehalt?

Es kommt auf deinen KFZ Versicherungsvertrag an. In manchen, trotz Werkstattbindung wird dir der Selbstbehalt, wenn vereinbart erlassen, teilweise reduziert, bei manchen nur, wenn man eine bestimmte Firma wählt, bei anderen nur, wenn man keine Werkstattbindung vereinbart hat. Hier kann ich dir keine klare Antwort geben, dafür ist der Markt zu unterschiedlich. Aber der Erfahrung nach arbeiten die meisten Versicherer mit Carglass zusammen, ansonsten, oft hilft einfach ein Anruf beim Versicherer.

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