Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ?

Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ?

Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert?

Wann ersetzt die Versicherung welchen Wert? Wann ist der Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert fällig? Eine oftmals gestellte Frage welche schon öfters mal zu Streitigkeiten mit Versicherungen geführt hat.

Grundsätzlich gilt bei Versicherungen immer der Zeitwert als versichert. Der Neuwert muss hier explizit vereinbart werden, dem ist meistens in der Hausratversicherung so. In fast allen anderen Versicherungen jedoch nicht. Siehe hierzu §88 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Neuwert

Der Neuwert ist der Preis um die Sache, den Gegenstand neu zu beschaffen am Tag des Schadens. Heute oftmals belegt durch die Anschaffungsrechnung oder einer entsprechenden Ermittlung, meist im Internet. Ist diese Sache bzw Gegenstand nicht mehr erhältlich, wird ein in Form und Funktion ähnlicher Gegenstand zur Ermittlung des Neuwertes genommen.

Beispiel an einer FritzBox, hier ist die 7270 nicht mehr erhältlich, so dass dann eine 7272 hierfür genommen werden könnte, um den aktuellen Neuwert zu ermitteln.

Die Versicherung zum Neuwert findet man fast immer in der Hausratversicherung, bzw. teilweise in den Inhaltsversicherungen von Betrieben.

Zeitwert

Der Zeitwert ist der um den Neuwert geminderte Preis auf Grund von Alter, Gebrauch und Abnutzung. Diese Entschädigungsform ist bei Haftpflichten die Regel.

Beispiel an einem KFZ-Unfall. Der geschädigte erhält entweder die Reparaturkosten bis zum Zeitwert erstattet, bzw. den Zeitwert des Fahrzeuges. Gleiches auch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung, wenn ich jemanden ein Smartphone beschädige.

Abweichend hiervor gibt es inzwischen einige Privathaftpflichtversicherungen, welche bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf Wunsch des Versicherten den Neuwert erstatten. Dieses hilft oftmals, falls ein Schaden im Bekannten- oder Freundeskreis entstanden ist.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist etwas komplizierter. In der Regel ist dieses der Zeitwert ein hypothetischer Preis. Der Wiederbeschaffungswert der reelle Preis, zu welchem diese gebrauchte Sache am Markt wiederbeschafft werden kann.

Dieser kann oftmals bei Oldtimer, Sammlerstücken, Antiquitäten, etc. angesetzt werden, sofern natürlich richtig versichert, was immer die Grundvoraussetzung ist.

Tipp

Allgemein sollten Sie im Schadensfall immer der Rat eines Experten eingeholt werden, bzw. mit seiner Hilfe dieser abgewickelt werden. Oftmals entgehen Versicherten Leistungen auf Grund von Unwissenheit, bzw. werden prinzipiell berechtigte Leistungen abgelehnt oder unzureichend reguliert.

Daher ist auch immer der richtige und passende Versicherungsschutz ausschlaggebend. Eine zu niedrige Hausratversicherung kann genauso problematisch sein, wie eventuell eine zu rudimentäre Haftpflichtversicherung, welche dann vielfach Ärger folgen lassen.

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