Beschwerdequoten in der Wohngebäudeversicherung
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin), sind im Jahr 384 Verbraucherbeschwerden zur Wohngebäudeversicherung eingegangen. Bei einem Vertragsbestand von ca. 19,3 Mio Verträgen ergibt dieses eine Beschwerdequote von ca. 0,002 Prozent.
In den Vorjahren variierte die Beschwerdeanzahl zwischen 260 und 521. Sicherlich kann dieses von erhöhten Schadensaufkommen durch Großereignisse entstanden sein. Wie diese Beschwerden ausgegangen sind, kann man leider nicht konkret entnehmen.
In der Statistik aus 2018 für das Jahr 2017 ergeben sich 309 Beschwerden gegenüber 57 Gebäudeversicherer. Die betroffenen Vertragszahl betrug dieses Mal knapp 18 Mio von den Versicherern geführten Verträgen.
Jedoch lässt sich feststellen, dass die Zahl der Beschwerden auf die versicherten Gebäude und auch entstandenen Schäden sehr sehr gering ist und nicht davon gesprochen werden kann, dass Versicherer allgemein eine Leistung verweigern.
Das Fazit lässt sich so weiter aufrecht erhalten. Dennoch sollte man die Wahl der Gebäudeversicherung sehr bedacht angehen. Sicherlich ist eine günstige Prämie wichtig, gute und vor allem ausreichende Leistungen jedoch auch, um nicht im Schadensfall auf recht hohen eigenen Kosten sitzen zu bleiben.
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