Betriebsinhaltsversicherung und -unterbrechungsversicherung
Vor kurzer Zeit ist beim Geflügelschlachter Wiesenhof ein Großteil des Schlachthofes niedergebrannt. Hierbei entstand ein erheblicher Schaden von ca. 300 Mio Euro. Die Zusammensetzung ist nicht nur der reine Sachschaden im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung, sondern ersten Erkenntnissen nach, vor allem der Schaden im Rahmen der Betriebsausfallversicherung.
Der weit größere Schaden wird aber aller Voraussicht nach, der Schaden im Rahmen der Betriebsunterbrechung sein. Der Betriebsausfall ist heute oftmals der weit höhere Schaden als der reine Sachschaden. In der Konsequenz werden derzeit bei Wiesenhof zahlreiche Arbeitsverträge aufgelöst, da diese nicht, auf Grund einer zu geringen Versicherungssumme, durch die Versicherung gedeckt sein werden.
Daher bleibt festzustellen, dass Betriebsstörungen und Betriebsunterbrechungen oftmals einen wesentlich höheren Schaden verursachen als der reine Sachschaden im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung. Eine korrekte und penible Ermittlung der Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechung, bzw. Betriebsausfall, ist nicht weniger wichtig, als die reinen Sachwerte korrekt abzusichern.
In der Konsequenz kann passieren, dass durch nicht zahlbare Gehälter, wichtige Mitarbeiter und Facharbeiter den Betrieb verlassen oder verlassen müssen, was künftig erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens haben kann.
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