Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Gesundheitsprüfung oftmals „die“ Hürde
Mit die größte Hürde einen Schutz vor Berufsunfähigkeit zu erhalten, ist die Gesundheitsprüfung. Sofern in diesem Rahmen die Antragsfragen sorgfältig und ehrlich durchgeführt werden, ist es leider so, dass ein Großteil der Kunden nur einen eingeschränkten, verteuerten oder keinen Schutz erhalten.
Dieses verleitet leider immer wieder mal einige Vermittler dazu, Angaben mit dem Kunden zu unterschlagen oder zu beschönigen. Hiervon können wir nur dringlichst abraten.
Urteil vom BGH
Zwar gibt es das Urteil vom BGH vom 25.11.2015 (Az: IV ZR 277/14), dass die 10-Jahres-Anfechtungsfrist aus §124 BGB eine starre Frist ist. Somit sind falsche Angaben im Antrag eventuell nicht mehr relevant und eine Anzeigepflichtverletzung (vorenthalten von Angaben) kann nicht mehr sanktioniert werden kann.
Jedoch wird auch im Urteil auf §242 BGB hingewiesen, dass dieser anwendbar sei. Das bedeutet, wenn besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel der Versicherte die 10-Jahres-Frist absichtlich abgewartet hat um Sanktionen zu entgehen, kann auch dann dennoch der Vertrag angefochten werden.
10 Jahresfrist des VVG
Daher ist diese 10-Jahres-Frist kein Freifahrtschein dazu, Falschangaben in den Gesundheitsfragen zu machen. Wenn eventuell manche Vermittler (teilweise in Absprache mit den Kunden) darauf spekulieren diese Frist zu überstehen. Wir können nochmals nur dringend davon abraten.
Obwohl es für gute Berater mit wesentlich mehr Mühe verbunden ist, findet sich bei vielen Erkrankungen meistens dennoch ein guter Versicherer, der diese Risiken mit (fairen) Ausschlüssen oder Zuschlägen zeichnet. Nehmen Sie sich hier mit Ihrem Vermittler ausreichend Zeit, oftmals bedingen solche problematischeren Absicherungswünsche mehr Aufwand und mehr Zeit. Investieren Sie diese. Es lohnt sich für Sie.
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